Prüfungsordnung

Bis einschließlich dem 2. Kyu werden Graduierungen durch unseren nationalen Verband vergeben.
Die Prüfungen dazu finden im Rahmen von Lehrgängen statt, können aber auch im Dojo abgenommen werden.
Prüfungen zum 5. Kyu können auch vor Ort vom jeweiligen Dojoleiter und 2 weiteren Dan-Trägern abgenommen werden. Prüfungen vom 4. bis einschließlich 2. Kyu können auch vom jeweiligen Landestrainer und 2 weiteren Dojoleitern oder Dan-Trägern abgenommen werden. Alle Prüfer müssen auch Mitglied im Kokusai Renmei sein. Voraussetzung zur Prüfung ist u.a. die Mitgliedschaft in unserem nationalen Verband.

Ab dem 1. Kyu werden Graduierungen durch den Kokusai Renmei vergeben.
Die Prüfungen dazu werden im Rahmen der regelmäßig in Deutschland stattfindenden Lehrgänge des Kokusai Renmei abgenommen.Voraussetzung zur Prüfung ist für unsere Verbandsmitglieder u.a. die zusätzliche Mitgliedschaft im Kokusai Renmei.

Voraussetzungen:

  • Prüfungen sollten grundsätzlich erst nach reiflicher Prüfung von eigenem Entwicklungsstand und Verantwortungsbereitschaft angetreten werden.
  • Ohne regelmäßiges Training ist keine technische und persönliche Entwicklung möglich. Zur Prüfungszulassung wird deshalb eine kontinuierliche Trainingsphase vorausgesetzt. Unter einem kontinuierlichen Training wird ein regelmäßiges Training mindestens einmal die Woche verstanden - andernfalls verlängert sich die Wartezeit entsprechend. Die jeweilige Mindestdauer dieser Trainingsphase (Wartezeit) ist der unten stehenden Tabelle zu entnehmen. Sämtliche Trainingszeiten sind zu dokumentieren und dem Verbandstrainer zusammen mit der Online-Anmeldung vorzulegen.
  • Trainingszeiten werden nur bei gleichzeitiger Verbandsmitgliedschaft angerechnet. Ab der Prüfung zum 1. Kyu ist die zusätzliche Mitgliedschaft im Kokusai Renmei erfoderlich. Wartezeiten werden analog gehandhabt.
  • Prüfungen des nationalen Verbandes gliedern sich in einen theoretischen und praktischen Teil. Voraussetzung der Zulassung zur praktischen Prüfung ist das vorherige Bestehen der theoretischen Prüfung.
  • Alle Prüfungen sind durch die Dojoleiter / Dojoleiterinnen fristgemäß online beim Verbandstrainer anzumelden und müssen von diesem bestätigt werden. Die Fristen zur rechtzeitigen Anmeldung der Prüfungsabsicht beim Verbandstrainer betragen für Prüfungen ab dem 1. Kyu 12 Wochen vor dem praktischen Prüfungstag; für Prüfungen bis einschließlich 2. Kyu 4 Wochen vor dem Prüfungstag.
  • Das Mindestalter zur Prüfung zum 1. Dan beträgt 18 Jahre.

Wartezeiten, Gebühren und erforderliche Verbandsmitgliedschaften

Graduierung Wartezeiten * Gebühren Mitgliedschaften
    Prüfung Registrierung Umschreibung ** national Kokusai Renmei
5. Kyu 6 Monate 15,- €     x  
4. Kyu + 6 Monate 15,- €     x  
3. Kyu + 6 Monate 15,- €     x  
2. Kyu + 6 Monate 15,- €     x  
1. Kyu + 12 Monate 2.000 ¥ 2.000 ¥ 2.000 ¥ x x
1. Dan + 12 Monate 2.000 ¥ 2.000 ¥ 2.000 ¥ x x
2. Dan + 18 Monate 2.000 ¥ 2.000 ¥ 3.000 ¥ x x
3. Dan + 18 Monate 2.000 ¥ 4.000 ¥ 2.000 ¥ x x
4. Dan + 24 Monate 2.000 ¥ 5.000 ¥ 2.000 ¥ x x
5. Dan + 24 Monate 3.000 ¥ 5.000 ¥ 3.000 ¥ x x
6. Dan + 36 Monate 5.000 ¥ 6.000 ¥ 6.000 ¥ x x
7. Dan + 48 Monate 7.000 ¥ 7.000 ¥ 8.000 ¥ x x
8. Dan + 64 Monate 9.000 ¥ 10.000 ¥ 20.000 ¥ x x

*   Diese Wartezeiten gelten nur für Mitglieder des MJER Verbandes Deutschland e.V.
** Gebühren für die Umschreibung bestehender Graduierungen (Seitokai / ZNIR) zur Kokusai Renmei

Die Prüfungsfragen zur theoretischen Prüfung vom 5. bis einschließlich 2. Kyu sowie eine Skizze des Katana findet Ihr unten zum Download.

 

 

AnhangGröße
Katana Skizze921.46 KB
Prüfungsfragen 5. bis 2. Kyu217.82 KB